Skifahrer

Auf Südtirols Pisten gelten ab 01/2022 strengere Sicherheitsregeln

Wer als Skifahrer ab Jänner 2022 auf Südtirols Pisten unterwegs ist, muss strengere Sicherheitsregeln beachten. Damit kam es auch in den Skigebieten des Rosengarten-Latemargebietes – im „Skigebiet Karersee-Carezza Ski“ und im „Ski Center Latemar“ – ab dem 01.01.2022 zu Neuerungen.

Die Neuerungen bzw. die neuen Regeln betreffen speziell die Bereiche Haftpflichtversicherung, Helmpflicht für Minderjährige und Promillegrenze.

Haftpflichtversicherung

Wer auf Südtirols Skipisten unterwegs ist, muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Damit können Schäden abgedeckt werden, die einem Dritten zugefügt werden. Bei den Schäden kann es sich um Sachschäden oder auch um Personenschäden handeln.

Wer einmal die Kosten näher betrachtet, die bei einem Unfall entstehen können, wird schnell feststellen, dass hier schnell eine größere Summe entstehen kann. Von daher ist eine Versicherung in diesem Bereich äußerst sinnvoll, um einerseits den Schädiger vor finanziellen Schwierigkeiten und andererseits den Geschädigten abzusichern.

Wer auf den Pisten kontrolliert wird und eine entsprechende Haftpflichtversicherung nicht nachweisen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen, welches sich zwischen 100 Euro und 150 Euro bewegt. Daneben kann noch der Skipass eingezogen werden.

Sollte jemand nicht bereits über eine Haftpflichtversicherung verfügen, kann diese beim Ticketkauf erworben werden. Die Skigebietsbetreiber wurden dazu verpflichtet, ein entsprechendes Angebot vorzuhalten.

Helmpflicht für Minderjährige

Minderjährige Nutzer der Skipisten müssen ab dem 01.01.2022 einen Helm tragen, welcher ein CE-Zertifikat hat. Bislang galt die Helmpflicht nur für Minderjährige bis zum Alter von 14 Jahren. Diese Altersgrenze wurde auf 18 Jahre angehoben.

Promillegrenze gesenkt

Ab dem 01.01.2022 darf niemand mehr auf den Pisten unterwegs sein, dessen Promillewert über 0,5 liegt. Damit wurde Grenzwert auf Südtirols Pisten mit dem Grenzwert vereinheitlicht, der auch im Straßenverkehr gilt.

Dass diese neue Sicherheitsbestimmung eine hohe Bedeutung hat, zeigt sich an den möglichen Bußgeldern. Wird jemand auf den Skipisten mit einem Promillewert ab 0,5 aufgrund des Konsums von alkoholischen Getränken oder toxikologischen Substanzen kontrolliert, kann ein Bußgeld erhoben werden, welches sich zwischen 250 Euro und 1.000 Euro bewegt.

Ein Promillewert ab 0,8 gilt sogar als Straftat, die als solche auch sanktioniert werden kann.

Die Alkoholkontrollen auf den Pisten führen die Sicherheitskräfte und die Polizei durch.

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