Bei schlechter Witterung ist Winterausrüstung Pflicht
Im Dezember beginnt wieder die Wintersaison in Südtirol. Auch das Rosengarten-Latemargebiet wartet mit seinen beliebten Skigebieten, dem Ski Center Latemar und dem Skigebiet Karersee – Carezza Ski, wieder auf seine Gäste, die hier ihren sportlichen Aktivitäten nachgehen möchten. Bei der Anreise müssen jedoch die Neuerungen beachtet werden, welche ab dem 15.11.2010 in Kraft getreten sind: In Südtirol besteht nun bei schlechter Witterung auf den Straßen die Pflicht zur Winterausrüstung.
Ab sofort müssen Fahrzeuge, welche auf den Südtiroler Staats- und Landesstraßen unterwegs sind, bei schneebedeckter Fahrbahn, bei Schneefall oder bei Eisbildung mit Winterreifen bzw. Schneeketten ausgestattet sein. Bei Lastkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen muss eine Winterbereifung an mindestens einer Antriebsachse vorhanden sein. Die entsprechende Verordnung wurde am 12.11.2010 durch den Südtiroler Landesrat Thomas Widmann der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Gemeindestraßen und auch die Autobahnen sind von der neuen Pflicht zur Winterausrüstung nicht betroffen.
Im Zusammenhang mit der neuen Pflicht zur Winterausrüstung wurden entlang der Landes- und Staatsstraßen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt, welche auf die Pflicht zur Winterausrüstung hinweisen. Dabei handelt es sich um vier verschiedene Schilder, die miteinander kombiniert sind. Dies sind das Gefahrenzeichen und ein Zeichen, auf dem eine Schneeflocke und ein Schneepflug abgebildet sind. Diese beiden Schilder sollen die Kraftfahrzeugfahrer darauf hinweisen, dass auf den Straßen bei Schneefall Räumfahrzeuge unterwegs sind, welche bereits wegen deren Streumaschine und deren Breite eine Gefahrenquelle darstellen.
Neben den zwei genannten Schildern gibt es noch ein Gebotsschild, auf dem ein Reifen mit Schneekette abgebildet ist und ein Schild, das die Aufschrift „bei Schnee und Eis“ trägt. Diese Schilder verpflichten dazu, bei Schnee oder Eis mit Winterreifen bzw. mit Schneeketten unterwegs zu sein. Bei einer Missachtung der neuen Vorschriften, müssen die Verkehrsteilnehmer mit einer Strafe rechnen. Darüber hinaus kann auch das Verbot zum Weiterfahren ausgesprochen werden.
Einen festen Termin, ab wann die Pflicht zur Winterausrüstung jährlich zu Beginn des Winters eintritt, sieht die neue Verordnung nicht vor. Diese gilt immer dann, wenn die Schilder an der Straße sichtbar sind. Im Regelfall ist dies ab Oktober der Fall. Die Straßenwärter drehen in diesem Monat meist die Schilder, welche in den Sommermonaten von der Straße abgewandt sind, wieder sichtbar für die Verkehrsteilnehmer um.
Hintergrund
Winterreifen zeichnen sich nicht nur durch ein geeignetes Profil aus. Durch die spezielle Reifenmischung (Gummimischung) wird ein Bremsweg deutlich verringert. So haben Tests gezeigt, dass Autos mit Winterbereifung deutlich schneller zum Stehen kommen als Autos ohne Winterbereifung. Während in den Tests Autos mit Winterbereifung bereits standen, hatten die Autos ohne Winterbereifung noch eine Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Diese Geschwindigkeit genügt für einen Totalschaden und für Verletzungen der Autoinsassen.
Ebenfalls wurde bei der Vorstellung der neuen Verordnung angemerkt, dass bei den 18- bis 25-Jährigen der Straßenverkehr die Todesursache Nummer eins ist. Im Sommer ist das Gefahrenpotential geringer als im Winter. Schon allein aus diesem Grund ist es wichtig, sein Kraftfahrzeug mit einer entsprechenden Winterausrüstung auszustatten.
Hinweis
Wer ganz ohne eigenes Auto in seinen Urlaubsort reisen möchte, ist im Rosengarten-Latemargebiet genau richtig. Die meisten Orte in dem beliebten Feriengebiet setzen nämlich auf den sanften Tourismus. Sie ermöglichen, dass die Anreise und die Mobilität im Urlaubsgebiet auch ohne das eigene Kraftfahrzeug bequem und problemlos möglich sind. Daher wurden die Urlaubsorte auch von „Alpine Pearls“ ausgezeichnet.
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